Wissenschaftlich wirkungslos – Werbung für …

Bei der Werbung für registrierte oder von der Registrierung freigestellte homöopathische Arzneimittel sollte unbedingt darauf geachtet werden, keine Anwendungsgebiete anzugeben, für die das beworbene Arzneimittel bestimmt sein soll. Wie das OLG Hamm festgestellt hat, gilt dieses Werbeverbot nicht nur gegenüber Verbraucherkreisen, sondern ...

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